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Achtung Abmahnung! 4 Tipps gegen die Abmahnung bei Facebook


Erste Abmahnung wegen Pinnwand-Foto auf Facebook – startet eine Welle?

Facebook-Nutzer bekommt Abmahnung wegen Foto

Erstmals hat ein Facebook-Nutzer eine Abmahnung bekommen
Wegen des Fotos einer Badeente, das jemand anderes auf seine Pinnwand bei Facebook gepostet hatte, hat nun erstmalig ein Facebook-User eine Abmahnung erhalten. Gerüchte kursieren, dass nun eine Abmahnwelle startet – für einige Personen ein sehr lukratives, aber fragwürdiges Geschäft. Rami Media bietet Ihnen Tipps, wie Sie sich gegen eine Abmahnung schützen können.

Facebook: Abmahnung wegen Foto auf der Pinnwand

Facebook Gesichtserkennung

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Diese Nachricht ist gerade erst veröffentlicht worden, während bei den Facebook-Nutzern die Schreie immer lauter werden. „Ich finde es total lächerlich“ kommentiert ein User im sozialen Netzwerk. Das Foto zeigt ein harmloses Quietsch-Entchen und war auf der Pinnwand eines Facebook-Users zu sehen – es wurde allerdings von einem anderen Nutzer gepostet, der es auf dessen Pinnwand hinterlassen hatte. Doch offenbar hatte der Inhaber der Rechte des Bildes etwas dagegen und schickte dem Facebook-Nutzer prompt eine Unterlassungserklärung mit der Aufforderung, das Bild sofort zu löschen.

Die Höhe der Schadensersatzforderung des Rechteinhabers möchte er von dem Zeitraum abhängig machen, wie lange das Bild bereits öffentlich zu sehen war. Die Kölner Anwaltskanzlei LHR (die den Facebook-Nutzer vertritt, Anm. d. Red.)  machte diesen Fall nun öffentlich. Sollte der Abmahner mit dieser Abmahnung und Unterlassungserklärung nun tatsächlich Erfolg haben, könnte eine neue Abmahnwelle drohen. Dass die Verwendung fremder Bilder nicht erlaubt ist, hat sich zwar mittlerweile herum gesprochen – allerdings ist dies der erste Fall, in dem ein Facebook-Nutzer abgemahnt wurde.

Rami Media zeigt wichtige Tipps, um eine meist sehr teure Abmahnung zu vermeiden.

4 Tipps für Facebook-User – Abmahnung vermeiden

  1. Keine fremden Bilder nutzen
    Jeder, der ein fremdes – sprichwörtlich „aus Google gezogenes“ Bild nutzt – kann theoretisch abgemahnt werden, da er die Rechte an diesem Bild nicht besitzt. Während die unerlaubte Nutzung fremder Bilder im kommerziellen Bereich ein Tabu ist, ist es im privaten Bereich – so auch im sozialen Netzwerk Facebook, in dem Freunde mit Freunden schreiben – in der Praxis meist gang und gebe. Allerdings kann ein User meist nicht nachvollziehen, ob der „Poster“ auch tatsächlich die Rechte am hinterlassenen Bild hat. Selbst Anwälte streiten um dieses Thema – sicher ist allerdings: Wenn man auch als Laie einem Bild ansehen kann, dass es sicherlich geschützt ist, kann eine Haftung meist kaum ausgeschlossen werden. Ebenso, wer von dem Beitrag auf seiner Pinnwand noch nichts weiß – dies auch tatsächlich zu beweisen kann allerdings in der Praxis sehr schwierig sein. Deswegen gilt hier als Faustregel: Lieber vorsichtig sein mit den Fotos, die man in Facebook postet. Im Zweifelsfall lieber genauer nachfragen oder aber lieber eigene Fotos posten, um auf der sicheren Seite zu sein.
  2. Privates privat lassen
    Nutzen Sie die Privatsphäre-Optionen, damit nur Ihre Facebook-Freunde Ihre Pinnwand sehen können – das ist ein wichtiges Thema, mit dem sich jeder Facebook-Nutzer auseinander setzen sollte. So war im aktuellen Fall die Pinnwand wohl für jedermann öffentlich zugänglich. Rami Media empfiehlt, das Betrachten der Pinnwand ausschließlich den Facebook-Freunden zu ermöglichen. In den „Privatshpäre-Optionen“ bei Facebook kann dies eingestellt werden. Falls die Pinnwand öffentlich sichtbar ist, kann jeder die geteilten Inhalte sehen – dies empfiehlt sich daher nicht nur zur Vermeidung von Abmahnungen, sondern auch um die eigene Privatsphäre zu schützen und die Urlaubsfotos oder sonstige private Details auch nur einem ausgewählten Kreis zugänglich zu machen.
  3. Statusmeldungen & Fotos auf ausgewählten Kreis beschränken
    Scharfe Beobachter werden bereits gemerkt haben, dass seit einiger Zeit beim Posten neuer Beiträge ein kleines Auswahlfeld hinzugefügt worden ist: Hier kann man angeben, wer die Statusmeldung, das Foto oder den Link sehen soll – unabhängig davon, ob die jeweiligen Personen die Pinnwand sehen oder nicht hat man hier die Möglichkeit, das Ganze zusätzlich einzuschränken. Möchte man, dass nur Freunde den Status bzw. den Beitrag sehen, sollte man immer darauf achten, dass nicht „öffentlich“ ausgewählt wurde.
  4. Fremde Beiträge auf eigener Pinnwand
    Standardmäßig hat jeder Nutzer die Möglichkeit, auf der Pinnwand eines anderen Nutzers einen Beitrag in Form einer Nachricht, eines Links oder eines Bildes zu hinterlassen. Wie im obigen Fall beschrieben besteht hier auch die Möglichkeit, dass andere Nutzer geschützte Fotos ohne Erlaubnis des Rechteinhabers auf Ihre Pinnwand posten. Möchten Sie anderen Nutzern keine Möglichkeit geben, Beiträge auf Ihrer Pinnwand zu hinterlassen, können Sie dies ebenfalls in den Privatsphäre-Optionen einstellen.

Facebook-Tipps für Privatsphäre & Abmahnschutz – Rami Media informiert

Im Großen und Ganzen dient Facebook der Kommunikation – umso mehr man einschränkt, desto mehr schränkt man auch die Kommunikation ein. So empfehlen wir in jedem Fall, die eigenen Beiträge nur den Freunden sichtbar zu machen – meistens fährt man damit auf der sicheren Seite, da die Öffentlichkeit – oder in anderen Worten: alle anderen, die keine Facebook-Freunde sind – diese Beiträge nicht sehen kann und diese auch nicht in den Suchergebnissen von Google angezeigt werden.

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